Digitale Barrierefreiheit

Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass alle Menschen sie verstehen und selbstständig nutzen können. Menschen mit Behinderungen wird auf diese Weise eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht - und digitale Angebote werden für alle einfacher, verständlicher und angenehmer nutzbar.

Gruppenfoto Team Barrierefreiheit: Stefanie Pahl, Katrin Becker und Mathias Richter

Für öffentliche Stellen ist digitale Barrierefreiheit daher gesetzliche Pflicht - gleichzeitig aber auch ein Qualitätsmerkmal moderner Verwaltung und eine strategische Chance: Barrierefreie Angebote erreichen mehr Menschen, reduzieren Folgekosten und stärken das Vertrauen. Wir unterstützen Behörden der öffentlichen Verwaltung bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit – in Entwicklungs- und Vergabeprozessen ebenso wie bei bestehenden Systemen. Mit Tests, Schulungen und praxisnahen Lösungen begleiten wir Sie auf dem Weg zu nachhaltig zugänglichen digitalen Angeboten.

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Wer ist betroffen?

Barrierefreiheit betrifft nicht nur eine vermeintlich kleine Gruppe von Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Einschränkungen können dauerhaft, vorübergehend oder situativ auftreten – und damit im Laufe des Lebens nahezu jede und jeden betreffen.

Vorübergehende Einschränkungen sind zeitlich begrenzt, zum Beispiel durch eine Verletzung, eine Erkrankung oder nach einer Operation. Situative Einschränkungen entstehen hingegen durch äußere Umstände, etwa durch ungünstige technische oder organisatorische Rahmenbedingungen: zum Beispiel, wenn Inhalte nur auf einem kleinen Bildschirm genutzt werden, eine schlechte Internetverbindung vorliegt oder in einer lauten Umgebung keine Audioinhalte verstanden werden können.

Im Folgenden sind beispielhaft einige typische Einschränkungsarten aufgeführt – sie geben einen ersten Überblick ohne vollständig zu sein.

Sehvermögen

  • Sehschwäche, Sehverlust (ein- oder beidseitig)
  • Farbsehschwächen (z.B. Rot-Grün-Schwäche), vollständige Farbenblindheit 
  • Eingeschränkte Sicht durch äußere Bedingungen (z.B. starke Sonneneinstrahlung/Reflexionen, kleine Displays oder schlechte Lichtverhältnisse)
  • Erkrankungen (z.B. Grauer Star, Grüner Star, Altersbedingte Makuladegeneration, Diabetische Retinopathie)
  • Operationen

Hörvermögen

  • Hörschwäche, Hörverlust, Tinnitus
  • Erkrankungen (z.B. Mittelohrentzündung, Paukenerguss)
  • erschwerte Wahrnehmung durch äußere Bedingungen oder Nutzungskontexte (z.B. laute Umgebungen, Hintergrundgeräusche oder Situationen, in denen Audio nicht abgespielt werden kann oder soll, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Büro oder in ruhigen Umgebungen wie neben einem schlafenden Kind)

Sprachvermögen

  • Sprachbeeinträchtigungen (z.B. nach Schlaganfall), Stummheit
  • Eingeschränkte Sprechfähigkeit (z.B. durch Heiserkeit oder vorübergehende Erkrankungen)
  • Erschwerte Verständigung durch Nutzungskontexte oder individuelle Ausdrucksweisen (z.B. Dialekte, Akzente oder Sprachbarrieren)

Kognition

  • Lese-/Rechtschreibschwäche, geistige Behinderungen, ADHS
  • Eingeschränkte Kognition durch Medikamenteneinnahme oder Müdigkeit
  • Verminderte Konzentration oder Aufnahmefähigkeit durch äußere Umstände (z.B. Stress, Ablenkungen)

Handhabung

  • Gelenkbeeinträchtigungen, chronische Schmerzen
  • Lähmungen, Fehlbildungen
  • Tremor (unkontrolliertes Zittern), Spastiken
  • Verletzungen (z.B. gebrochener Arm) oder vorübergehende Schmerzen
  • Keine Hand frei (z.B. Baby auf dem Arm, Einkaufstasche in der Hand)

Lichtreize

  • Erhöhte Empfindlichkeit gegenüber visuellen Reizen (z.B. Epilepsie)
  • Migräne, Augenüberlastung
  • Beeinträchtigungen durch äußere Bedingungen (z.B. flackernde Monitore oder blinkende Inhalte, ungünstige Lichtverhältnisse)

Zahlen zum Thema

9,4 %

der Menschen

in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung.

28,4 %

der Menschen

in Deutschland leben mit Behinderungen.

97 %

der Behinderungen

entstehen im Laufe des Lebens.

220.000

Beschäftigte

arbeiten im öffentlichen Dienst mit Schwerbehinderung.

Leistungen - So unterstützen wir Sie auf dem Weg zur barrierefreien IT

Digitale Barrierefreiheit entscheidet darüber, ob Menschen teilhaben können oder ausgeschlossen werden. Wir unterstützen öffentliche Verwaltungen bei der strukturierten Umsetzung barrierefreier IT-Lösungen – praxisnah, fundiert und abgestimmt auf Ihre organisatorischen Rahmenbedingungen.

Beratung & Entwicklung

Wir beraten Sie zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und begleiten Ihre IT-Projekte von der Anforderungsdefinition bis zur Neu- und Weiterentwicklung barrierefreier Lösungen.

Tests & Optimierung

Wir planen und führen Barrierefreiheitstests für Websites und Fachanwendungen (auch Prototypen) sowie Dokumente und Dokumentenvorlagen durch – auf Basis gesetzlicher und projektspezifischer Kriterien. Sie erhalten klare, umsetzbare Handlungsempfehlungen zur Verbesserung Ihrer Systeme.

Beschaffung & Vergabe

Wir unterstützen bei der Beschaffung und Vergabe neuer IT-Systeme – damit Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt wird.

Schulungen & Sensibilisierung

Mit praxisnahen Schulungen stärken wir Mitarbeitende und IT-Verantwortliche und verankern digitale Barrierefreiheit nachhaltig in Ihren Prozessen. 

Barrierefreiheit ist kein optionales Extra, sondern gesetzliche Pflicht

In Deutschland gibt es mehrere Gesetze und Verordnungen auf Bundes- wie auf Landesebene, die Unternehmen und öffentliche Verwaltungen dazu verpflichten, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen neben der klassischen Website für Bürgerinnen und Bürger auch elektronische Dokumente, Formulare und Verwaltungsprozesse bis hin zum Arbeitsplatz selbst.
Mit diesen Vorgaben soll die Erfüllung von Grundbedürfnissen für alle ermöglicht werden.

Grundlage aller gesetzlichen Regelungen ist die 2007 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention. Auf ihr bauen nationale und landesrechtliche Vorgaben auf – insbesondere die (Landes-)Behindertengleichstellungsgesetze, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnungen, das Onlinezugangsgesetz, das SGB IX sowie weitere arbeits- und dienstrechtliche Regelungen wie die Verordnung über Arbeitsstätten. Das fachliche Fundament für die konkrete technische Umsetzung bilden internationale Standards und Normen wie die WCAG, die EN 301 549 und die DIN EN ISO 9241. Sie definieren prüfbare Anforderungen an barrierefreie digitale Produkte und Dienstleistungen.

Weitere Informationen zu den Gesetzen und Verordnungen auf Bundesebene, die Anforderungen bezüglich barrierefreier Informationstechnik enthalten, finden Sie unter folgendem Link:

Zur Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit als strategische Chance

Barrierefreie IT-Angebote sind nicht nur essentiell für Menschen mit Behinderungen, sondern schaffen einen Mehrwert für alle. Verständliche, intuitiv bedienbare digitale Verwaltungsleistungen – z.B. Online-Anträge –  werden deutlich häufiger und effizienter genutzt. 

Digitale Barrierefreiheit ermöglicht Mitarbeitenden mit Behinderungen selbstbestimmtes Arbeiten – und entlastet alle anderen durch klare Strukturen, verständliche Inhalte und reduzierte kognitive Belastung.

Frühzeitige Fehlervermeidung kostet weniger, als Barrieren aufwendig später zu beseitigen. Und: Intuitiv bedienbare digitale Angebote reduzieren Rückfragen der Nutzerinnen und Nutzer und damit auch Supportkosten.

Barrierefrei gestaltete Anwendungen sind intuitiver bedienbar und ermöglichen Fachkräften ein schnelleres, effizienteres Arbeiten. Gleichzeitig sinkt der Unterstützungsbedarf, sodass weniger Zeit für Rückfragen oder Hilfestellungen aufgewendet werden muss – und mehr Kapazität für die eigentlichen Arbeitsaufgaben bleibt.

Niemanden auszuschließen bedeutet gleichzeitig, eine größere Zielgruppe zu erreichen. Auch SEO-technisch punkten barrierefreie digitale Angebote – denn sie werden bei Google & Co. besser gerankt. Gleichzeitig profitieren sie von klaren Strukturen und sauberen Inhalten, die auch für KI-Systeme besser lesbar und auswertbar sind.

Vermeiden Sie Risiken, indem Sie gesetzliche Vorgaben erfüllen - so vermeiden Sie Verzögerungen oder erneute Anpassungen im Rahmen von Beteiligungs- und Prüfverfahren. Gleichzeitig reduzieren Sie das Risiko von Beanstandungen oder Sanktionen und sichern die nachhaltige Nachnutzbarkeit Ihrer Anwendungen – etwa im länderübergreifenden Einsatz.

Gehen Sie mit gutem Beispiel voran! Zeigen Sie mit barrierefreien IT-Angeboten, dass Sie die Bedürfnisse Ihrer Nutzerinnen und Nutzer ernst nehmen und innovative Lösungen anbieten. Indem Sie gesetzliche Vorgaben konsequent umsetzen, stärken Sie zugleich Vertrauen und Glaubwürdigkeit gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Portrait Katrin Becker

Katrin Becker, Fachkoordinatorin für digitale Barrierefreiheit:

"Nutzertests zeigen am deutlichsten, wo Menschen auf Barrieren stoßen. Der größte Aha-Moment entsteht, wenn Auftraggebende und Entwickelnde selbst kurz in die Rolle von Nutzenden schlüpfen – etwa nur mit Tastatur oder Screenreader – und so die Barrieren am eigenen Leib erleben."

Schulungssituation

Schulungsangebote zur digitalen Barrierefreiheit

Sie fragen sich, wie Sie digitale Barrierefreiheit gesetzeskonform umsetzen? Wen sie betrifft? Und welche konkreten Anforderungen an barrierefreie IT es überhaupt gibt? 

Wir sensibilisieren Mitarbeitende und IT-Verantwortliche und zeigen in unseren Schulungen praxisnah, wie Dokumente - z.B. in Word, PowerPoint, PDF oder InDesign - barrierefrei gestaltet werden können.

Bei Interesse stimmen wir gern einen individuellen Termin mit Ihnen ab.

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