Sozialverfahren AFBiD erleichtert Berechnung und Zahlbarmachung des Aufstiegs-BAföGs
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG, regelt seit 1996 das „Aufstiegs-BAföG“ und fördert Menschen jeden Alters, die sich nach einer ersten Ausbildung einen beruflichen Aufstieg wünschen. Über 700 Fortbildungsabschlüsse profitieren von den Zuschüssen. Verwaltungsfachkräfte für Ausbildungsförderung kümmern sich um die Antragsabwicklung. Seit 2014 unterstützt in Mecklenburg-Vorpommern eine vom DVZ initiierte Software bei der Berechnung und Zahlbarmachung: AFGB im Dialog, kurz AFBiD. Damit ist die Lösung ein weiteres Mitglied der DVZ-Softwarefamilie für Sozialverfahren: Elterngeld im Dialog (ELGiD), Soziales Entschädigungsrecht (SERiD) und Kindesgesundheit im Dialog (KIGiD).
Das sagen unsere Kund*innen
Joachim Busan | Regierungspräsidium Stuttgart
Zufriedenheit zeigt sich auch beim Wirtschaftsministerium und Regierungspräsidium Stuttgart, das für die Umsetzung im Land zuständig ist:
„Das DVZ bekommt von mir eine Eins plus. Das Team hat das Verfahren trotz des straffen Zeitplans sehr professionell und engagiert auf die Beine gestellt“, bestätigt Joachim Busan vom Regierungspräsidium.
Software für Aufstiegs-BAföG in Zahlen
10.000
Antragstellende
... erhalten über die AFBiD-Sofware ihre monatlichen Zuschüsse für ihre Ausbildungsförderung in Baden-Württemberg.
197
Verwaltungsfachkräfte
… in 38 Ämtern nutzen das AFBiD-Sozialverfahren in Baden-Württemberg und wurden dafür durch ein DVZ-Team geschult.
5
Monate
… hatte das DVZ zur Umsetzung des Projektes – von der Planung bis zum Datentransfer der bestehenden 100.000 Fälle ins System. 4 Tage früher als geplant ging AFBiD live.
Seit 1996
betreut
… der IT-Dienstleister DVZ das AFBG-Verfahren und hat die eigens entwickelte AFBiD-Software bereits in 6 Bundesländern im Einsatz.