Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf der Webseite der DVZ M-V GmbH? Dann wenden Sie sich bitte schriftlich an uns über das bereitgestellte Kontaktformular. Gern erklären wir Ihnen, welche Barrieren bestehen oder welche Ausnahmen getroffen wurden. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die DVZ M-V GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.dvz-mv.de/.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V:
- PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei
- Keine eindeutige Zuordnung und Strukturierung von Textelementen wie Überschrift und Textabsatz
- Die Menüpunkte der Hauptnavigation sind nicht korrekt als Navigationselemente ausgezeichnet und können von assistiven Technologien falsch interpretiert werden
- Keine korrekte logische Überschriftenstruktur
- Fehlermeldungen sind nicht mit dem entsprechenden Formulareingabefeld verknüpft
- Lesereihenfolge für Screenreader entspricht nicht der visuellen Anordnung einiger Elemente
- Ab einer Anpassung des Browserzooms auf 200% sind nicht mehr alle Inhalts- und Bedienelemente wahrnehmbar oder bedienbar
- Einige Alternativtexte sind nicht aussagekräftig
- Textelemente in Layoutgrafiken können durch blinde Nutzer nicht erschlossen werden
- Einige Linkbezeichnungen verweisen nicht eindeutig auf das Ziel bzw. das Format der dahinterliegenden Datei
- Wenige Textinhalte sind für sehbeeinträchtigte Nutzer auf Grund eines zu geringen Kontrastverhältnisses zum Hintergrund nicht ausreichend wahrnehmbar
- Mehrere Bedienelemente sind nicht per Tastaturnavigation erreichbar
- Nicht sichtbare interaktive Elemente erhalten bei Navigation per Tastatur den Fokus
- Der Bedienhinweis für die autocomplete-Funktion im Sucheingabefeld ist auf Englisch, aber nicht als englischsprachig ausgezeichnet
- fehlende Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache
- Videos verfügen nicht über Untertitel, eine Audiodeskription oder vergleichbare Alternative
- Automatisch abspielendes Video kann nicht angehalten, beendet oder ausgeblendet werden
3. Unverhältnismäßige Belastung
Für alle genannten Barrieren wird vorübergehend eine unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits online. Die DVZ M-V GmbH ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen und hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt und zuletzt am 02. April 2026 überprüft.
5. Rückmeldung
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf der Webseite der DVZ M-V GmbH? Dann wenden Sie sich bitte schriftlich an uns (zum Beispiel per E-Mail oder über das bereitgestellte Kontaktformular). Gerne erklären wir Ihnen, welche Barrieren bestehen oder welche Ausnahmen getroffen wurden. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
6. Kontaktangaben
DVZ M-V GmbH
Lübecker Str. 283
19059 Schwerin
Kontakt: marketing@dvz-mv.de
7. Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Internet: www.barrierefreies-web-mv.de
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.