
Das DVZ ist Mitgründer der Deutschen Verwaltungscloud und treibt die Initiative seit 2020 mit voran. Warum wirkt der IT-Dienstleister des Landes an der DVC mit?
TINO ERTL: Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind gemeinsam nutzbare und sichere Cloud-Plattformen eine gute technische Grundlage. Wir sehen in der Deutschen Verwaltungscloud einen zentralen Baustein für die zukünftige IT-Servicelandschaft der öffentlichen Verwaltung. Die Expertise des DVZ wurde angefragt und wir freuen uns, als Landes-IT-Dienstleister von MV die DVC mitzugestalten.
Die Zusammenarbeit spielt eine wichtige Rolle in der DVC. Bund, Länder und Kommunen setzen die Initiative gemeinsam um. Welche Vorteile hat das?
RENÉ AVE: Erstmalig arbeiten alle drei Verwaltungsebenen im Kontext Digitalisierung so eng zusammen. Wir beschließen Arbeitsergebnisse immer im Konsens – das beschleunigt Abstimmungen und Entscheidungen immens. Es ist ein komplett neues Modell, wie IT funktionieren kann.
ERTL: Und nicht nur das: Viele IT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung bringen ihre Erfahrungen bei der Entwicklung der DVC ein. Diese breitgefächerte Expertise ist sehr wertvoll – und für die gemeinsame Entwicklung letztendlich auch notwendig, da wir vor allem bei der OZG-Umsetzung und in Sachen Cybersicherheit vor vielen Herausforderungen stehen. Das schafft künftig niemand alleine.
Um diese Vision umzusetzen, bedarf es einiger Vorarbeit. Wie trägt das DVZ zur Entwicklung der DVC bei?
AVE: Das DVZ ist im Architekturboard der Deutschen Verwaltungscloud in fast allen Themenkreisen aktiv. Ein Beispiel: Eine der OZG-Kernanforderungen an die DVC ist die Wechselfähigkeit von Produkten und Anbietern, um Abhängigkeiten zu vermeiden und die digitale Souveränität in der öffentlichen Verwaltung zu stärken. Um das zu erreichen, braucht es Detailstandards, die festlegen, wie Cloud-Services in gleichartige Betriebs- und Laufzeit-umgebungen integriert werden können. Und genau diese Detailstandards entwickeln wir im Architekturboard gemeinsam mit den anderen beteiligten IT-Dienstleistern und öffentlichen Stellen.
ERTL: Wir haben unter anderem die sichere administrative Netzwerkkommunikation von Softwarebetreibern auf entfernte Plattformen und die Erreichbarkeit von Cloud-Services in Detailstandards beschrieben und veröffentlicht sowie weitere Schwerpunkte im Bereich sicherer Netze und Interkonnektivität vorangetrieben. Das DVZ ist auch ein führendes Mitglied der Interessengemeinschaft „Betrieb von Containern“, in der bundesweit IT-Dienstleister und andere Interessierte gemeinsam an Whitepapern für den Betrieb von Containern, Container-Plattformen und containerisierten Verfahren arbeiten.
AVE: Man kann schon sagen, dass das Land MV, nicht zuletzt durch unsere Mitwirkung, die Deutsche Verwaltungscloud maßgeblich mitgestaltet und einen Großteil der Ergebnisse innerhalb der Organisationsstrukturen der DVC erbracht hat. Dieses Engagement wird in der DVC sowie im föderalen Verbund sehr geschätzt.
Und inwiefern profitiert die Landesverwaltung in MV von diesem Engagement?
ERTL: Wir wollen als Cloud-Service-Anbieter agieren und MV die beidseitige Möglichkeit bieten, Cloud-Services aus der Deutschen Verwaltungscloud zu nutzen, aber auch Cloud-Services aus MV in der DVC anzubieten. Damit das reibungsarm, kosteneffizient und sicher für das Land möglich wird, gestalten wir die DVC maßgeblich mit und halten das Landesrechenzentrum, die IT-Infrastrukturen und die Prozesse „auf Kurs“.
AVE: Wir beraten unsere Kunden aus der Landesverwaltung gerne, wenn sie Leistungen aus der Deutschen Verwaltungscloud nutzen möchten. Wir unterstützen sie bei der Planung, Beschaffung, Integration und dem Einsatz von Cloud-Services. Und wir bieten auch bereits mehrere Services über die DVC an: INTERAMT.data, INTERAMT. kompakt, INTERAMT.professional und PzM – Prozessmanagement. Weitere sollen in den kommenden Monaten folgen.
Aktuell bieten elf IT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung Cloud-Services im Cloud-Service-Portal der DVC an. Welche Voraussetzungen muss ein Service mitbringen, um aufgenommen zu werden, sprich „cloudfähig“ zu sein?
ERTL: Da sprechen wir vom sogenannten „Reifegradmodell“ der DVC: Es beschreibt Kriterien und Erfüllungsgrade der einzelnen Cloud-Services. Und der minimale Erfüllungsgrad aller Reifegrad-Dimensionen bildet die Einstiegshürde. Unter diese Dimensionen fallen die Erfüllung von Anforderungen in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit, Service-Level, Bereitstellungszeiten und Skalierbarkeit.
AVE: Der Reifegrad der einzelnen Cloud-Services wird in den Produktbeschreibungen dargestellt. Das hat einen entscheidenden Vorteil für den Kunden: Er erhält Transparenz über zu erwartende Leistungen und kann diese mit ähnlichen oder gleichen Produkten anderer Cloud-Service-Anbieter vergleichen. Benötigt der Kunde beispielweise einen Service mit besonders hohem Schutzbedarf, schnellen Bereitstellungszeiten oder einem bestimm ten Service-Level, kann ein dazu passender Cloud-Service gewählt werden. Für einen Service kann es also mehrere Angebote mit unterschiedlichen Reifegraden geben. So können die Kunden für ihren konkreten Bedarf entsprechende Angebote im Cloud-Service-Portal finden.
ERTL: Diese Transparenz ist auch für die Cloud-Service-Anbieter wichtig. Über das Reifegradmodell können Softwarebetreiber beispielsweise einen passenden Plattformbetreiber ermitteln, um einen Cloud-Service entsprechend der Kundenanforderungen anbieten zu können.
Das Stichwort Bereitstellungszeiten ist eben gefallen. Wie schnell erfolgt denn die „Lieferung“ dieser Services?
AVE: Das hängt vom jeweiligen Dienst ab. Aktuell haben die meisten Services eine technische Bereitstellungszeit von ein paar Tagen bis zu zwei Wochen. Wie lange genau, steht auf der Produktseite des jeweiligen Services.
Summary
- Die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) bietet ein Portal, über das öffentliche Verwaltungen Cloud-Services vergabefrei und sicher beziehen können.
- Ein Reifegradmodell stellt sicher, dass die angebotenen Services Anforderungen im Bereich Datenschutz, Informationssicherheit, Service-Level, Bereitstellungszeiten und Skalierbarkeit erfüllen.
- Aktuell bieten elf Software-Betreiber – darunter auch das DVZ – in der DVC 44 Cloud-Services an; weitere Services werden kontinuierlich hinzugefügt.
- Bund, Länder und Kommunen arbeiten gemeinsam an der DVC.
Was ist die Deutsche Verwaltungscloud?
Die Cloudfähigkeit der Verwaltung gewinnt an Bedeutung: Mit der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) sollen öffentliche Stellen ein breites Portfolio von Cloud-Diensten nutzen können.
Der Kern der DVC ist ein Marktplatz, das sogenannte Cloud-Service-Portal. Hierüber können souveräne und sichere Cloud-Services vergabefrei und datenschutzkonform bezogen werden. Dabei gelten einheitliche AGB für ganz Deutschland.
Seit dem 1. April 2025 ist die Deutsche Verwaltungscloud offiziell ein Produkt des IT-Planungsrates. Umgesetzt wird die Initiative von der govdigital, der Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister.
Hier geht es zur Deutschen Verwaltungscloud: deutsche-verwaltungscloud.de
Kontakt
TINO ERTL
Abteilungsleiter Netzwerk-Sevices im DVZ
RENÉ AVE
Architekt für Netzwerk-Services im DVZ